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Fehlerlose Buchhaltung

Unser Ziel ist ganz eindeutig, eine fehlerlose Buchhaltung abzuliefern. Dazu haben wir viele Checks eingebaut, damit uns nichts durchrutscht!

a) Die Personalverrechnung muss monatlich verbucht werden

b) Nachträgliche Änderungen in der Personalverrechnung: Ändern sich z.B. nachträglich Überstunden oder Zulagen, so muss die laufende Buchhaltung von Jänner bis zum jetzigen Zeitpunkt richtig gestellt werden.

c) Sind die verschiedenen Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern mit 0%, 10% und 20%) richtig verbucht?

d) Grenzüberschreitende Leistungen: Wurde die Rechnung eventuell umsatzsteuerfrei oder mit Vorsteuerabzug erbracht? Gab es einen innergemeinschaftlichen Erwerb (EU) oder eine Reverse Charge? Hier lauern viele Fehlerquellen.

e) Irren ist menschlich! Schnell kann es einmal passieren, dass zum Beispiel statt dem 'Lieferanten A' der 'Lieferant B' verbucht wird.

f) Behördliche Zahlungsfristen: Die Abgaben der Personalverrechnung müssen bis zum 15. des Folgemonats bezahlt werden. Die Abgaben der Buchhaltung bis zum 15. des Zweitfolgemonats.

g) Abschreibungen von Sachanlagen: Diese werden monatlich bzw. quartalsweise verbucht. Bedenken Sie, dass sich diese unmittelbar auf Ihre Gewinnermittlung auswirken.

h) Regelmäßige Aufwendungen: Wurden wirklich alle regelmäßigen Zahlungen in Ihrer Buchhaltung berücksichtigt bzw. durch das Rechnungswesen erfasst? Denken Sie an Zahlungen für Miete, KFZ, Energie, Telefon, Internet, Versicherungen und SVA-Zahlungen.

i) Buchhaltungs-Software: Ein Check der von einer Buchhaltungs-Software ermittelten Werte schadet nicht! Achten Sie zum Beispiel auf die Soll-/Haben-Gleichheit für Sachkonten und Personenkonten.

j) Barentnahmen/Bareinlagen: Diese können leicht mit Umsatzsteuer verbucht werden. Auch Bankbuchungen von einer Bank zur anderen können zu einer Umsatzsteuerbelastung führen, wenn der Umsatzsteuercode falsch gewählt wurde.

k) Anzahlungen & Teilrechnungen: Diese sind - vor allem im Baugewerbe - eine besondere Herausforderung für Ihre Buchhaltung. Werden etwa Schlussrechnungen gelegt, müssen die Anzahlungs- & Teilrechnungen storniert werden. Vergeben Sie 'Projektnummern' um Ihr Rechnungswesen für das Finanzamt nachvollziehbar zu machen.